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20. Sep 2017

Websites: Datenschutz, SSL-Verschlüsselung, IT-Sicherheitsgesetz, etc.

ssl-verschluesselungNeue Gesetze erfordern Handlungsbedarf im Rahmen der IT-Sicherheit. Bei Verstößen gegen diese Sicherheits- bzw. Informationspflichten können kostspielige Abmahnungen bzw. Bußgelder von Anwaltskanzleien drohen oder Unterlassungsansprüche von Verbraucherschutzverbänden geltend gemacht werden.

Webseiten, die personenbezogene Daten an den Webseitenbetreiber übermitteln, sei es über Kontaktformulare, Kommentarfunktionen bei Blogs o. ä. werden von Datenschützern überprüft in Bezug auf anerkannte Verschlüsselungsverfahren. Darüber hinaus sind Datschutzerklärungen separat und für den Websitebesucher sofort sichtbar sowie ein Streitschlichtungshinweis auf der Website zu platzieren. Nachfolgend finden Sie die aus unserer Sicht wichtigsten Hinweise bzw. Anpassungen für Ihre Website zum Datenschutz sowie der IT-Sicherheit.

1)  IT-Sicherheit: Website-Verschlüsselung, SSL-Zertifikat

Der Gesetzgeber hat im Telemediengesetz (TMG), §13 geregelt, dass bei der Verwendung von Kontaktformularen zur Übertragung von personenbezogenen Daten ein anerkanntes Verschlüsselungsverfahren zu implementieren ist.

Weiterer wichtiger Aspekt neben der Vermeidung von Abmahnungen: Die Suchmaschine Google sieht seit kurzem einen Wettbewerbsvorteil für Websites mit Verschlüsselung, d. h. Ihre Website genießt durch die SSL-Verschlüsselung ein höheres Vertrauen. Erkennbar sind SSL verschlüsselte Websites am grünen Schloss vor der Adressleiste in Ihrem Browser. Langfristig ist zu erwarten, dass https-Websites ein höheres Google-Ranking erhalten.

Unsere Empfehlung: Stellen Sie Ihre Website zeitnah auf eine SSL-zertifizierte Website um, Ihre Internetagentur unterstützt Sie dabei. – Für unsere Kunden stellen wir entsprechende SSL-Zertifikate und kümmern uns um die Website-Umstellung mit SSL-Verschlüsselung.

Infos zur Rechtslage, Rechtsfolgen sowie Verschlüsselungsverfahren gibt die Website Datenschutzbeauftragter INFO

2)  Anpassung Datenschutzerklärung + Trennung vom Impressum

Neues EU-Datenschutzrecht: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt am 25.05.2018 in Kraft, bisherige nationale Gesetze fallen weg oder werden aktualisiert (BDSG + TMG)

Zusätzlich zur neuen DSGVO, die eine ergänzende Datenschutzerklärung auf Webseiten bedingt, drohen Abmahnungen für „versteckte“ Datenschutzerklärungen. –

eRecht24 informiert zum Datenschutz unter dem Titel „Abmahnung Seitenbetreiber: Versteckte Datenschutzerklärung kann abgemahnt werden“ sowie zur neuen DSGVO

Wir empfehlen die Ergänzung der Datenschutzerklärung – angepasst an Ihre jeweiligen Social Media Plugins – und die Navigations-Trennung vom Impressum, d. h. eine separate Unterseite neben dem Impressum für den Datenschutzhinweis anzulegen.

3) Website – Hinweis im Impressum zur Streitschlichtung

Neue Informationspflicht für Händler/Unternehmer mit mehr als 10 Beschäftigten, die eine Website oder/und AGB verwenden, geregelt im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 und 37 VSBG ), gültig ab 01.02.2017

Es geht dabei um die alternative Streitbeilegung in Verbraucherstreitfällen. Hierfür gibt es Streitschlichtungsstellen. Als Unternehmer müssen Sie den Verbraucher gemäß § 36 VSBG darüber informieren, ob Sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Informationen sollten Sie leicht zugänglich, klar und verständlich auf der Webseite (im Footer oder im Impressum) und (wenn Sie AGB verwenden) in den AGB anbringen. – Einzelhändler sind normalerweise nicht verpflichtet, an der Streitbeilegung teilzunehmen. – Quelle Website von eRecht24

Wir empfehlen, einen entsprechenden Hinweis im Impressum aufzunehmen. – Unter der o. g. Quellenangabe finden Sie neben Beispieltexten zur Formulierung Hintergrundinformationen zur dem neuen Gesetz.

HINWEIS:
Dieser Beitrag stellt KEINE Rechtsberatung dar. Diese können und dürfen wir auch auch nicht geben. Lassen Sie sich ggf.  von einem Rechtsanwalt beraten!

Autor: tlimmeroth, Mittwoch, 20.09.2017 Allgemein

2 Comments  Kontakt

2 Comments to Websites: Datenschutz, SSL-Verschlüsselung, IT-Sicherheitsgesetz, etc.

ASK
17. Oktober 2017

Hallo Andreas,
toller Beitrag. Es gibt immer wieder Änderungen der Datenschutzbestimmungen usw., dass es manchmal wirklich schwer ist auf dem Laufenden zu bleiben. Als Steuerberater und Blog Betreiber interessiert mich das auf jeden Fall, schließlich will man ja den Anforderungen entsprechen.
Immer wieder super wie du uns auf dem aktuellen Stand hältst.
Grüße aus Hannover
Michael

tlimmeroth
18. Oktober 2017

Hallo Michael,
vielen Dank für Deinen Kommentar!
Freut uns, dass wir mit unserem Blog-Beitrag hilfreiche Infos weitergeben konnten.

Viele Grüße retour aus Neuenstein
Tania Limmeroth-Kempf
Online-Marketing Managerin bei Web-aktiv

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