gesetzeswidrig
Datenschutzkonformes Google Analytics
Ende 2009 haben die obersten Datenschutzbehörden die Nutzung von Google Analytics für gesetzeswidrig erklärt. Google hat reagiert und neue Funktionen bereit gestellt
Was bedeutet das für Websitebetreiber?
Die neuen Google Funktionen sind nicht automatisch im Analytics Code-snippet enthalten sondern müssen vom Websitebetreiber integriert werden. Die Funktion heißt AnonymizeIP und schneidet die letze Stelle der IP Adresse des Besuchers ab. Somit ist eine eindeutige personenbezogene Zurodnung nicht mehr möglich. Damit aber nicht genug! Zusätzlich muß eine Datenschutzerklärung und die Möglichkeit des Widerspruchs auf der Website vorhanden sein. Technisch wird diese Möglichkeit durch einen Link auf ein Browser Add-On geschaffen. Dieses Add On ermöglicht im Browser die Deaktivierung der Google Analytics Datenerfassung.
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