Webanalyse
Webanalyse: PIWIK datenschutzgemäß betreiben
In einem älteren Artikel habe ich bereits den datenschutzkonfromen Einsatz von Google-Analytics beschrieben. An den gesetzlichen Grundlagen gemäß Telemediengesetz (TMG) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat sich nichts geändert.
Zusammenfassend kann man sagen, dass es im Wesentlichen darum geht, Daten nur anonym bzw. unter Verwendung eines Pseudonyms zu erfassen und zu speichern. In der Praxis werden
Websitebesucher mit ihrer vollständigen IP-Adresse erfasst. Diese gilt den gesetzlichen Reglungen nach nicht als anonym!
Technisch löst man das Problem, durch Kürzen der IP-Adresse. Da ich auf einigen Kundenseiten PIWIK, einsetze möchte ich dies hier kurz erläutern.
Webanalyse: Piwik, eine kostenlose Google Analytics Alternative


Zugegeben, Google Analytics ist auch kostenlos. In letzer Zeit wurde die Datenschutzdiskussion bzgl. der Google Analytics Datenerfassung immer lauter [2]. Hier soll es unter anderem auch um die “aktive” Ablehung (Opt Out) des Website Besuchers zur Datenerfassung gehen. Eine erste Maßnahme sollte der Hinweis auf Google Analytics im Impressum bzw. der Datenschutzerklärung auf der eigenen Website sein. Dennoch könnte das nicht vor Abmahnungen schützen! [3]
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