Kategorie: Web Analyse

Webanalyse: PIWIK datenschutzkonform betreiben

piwik-datenschutzIn einem älteren Artikel habe ich bereits den datenschutzkonfromen Einsatz von Google-Analytics beschrieben. An den gesetzlichen Grundlagen gemäß Telemediengesetz (TMG) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat sich nichts geändert.

Zusammenfassend kann man sagen, dass es im Wesentlichen darum geht, Daten nur anonym bzw. unter Verwendung eines Pseudonyms zu erfassen und zu speichern. In der Praxis werden
Websitebesucher mit ihrer vollständigen IP-Adresse erfasst. Diese gilt den gesetzlichen Reglungen nach nicht als anonym!

Technisch löst man das Problem, durch Kürzen der IP-Adresse. Da ich auf einigen Kundenseiten PIWIK, einsetze möchte ich dies hier kurz erläutern.

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Freitag, November 4th, 2011 Web Analyse 2 Kommentare

Datenschutzkonformes Google Analytics

google_analytics_datenschutEnde 2009 haben die obersten Datenschutzbehörden die Nutzung von Google Analytics für gesetzeswidrig erklärt. Google hat reagiert und neue Funktionen bereit gestellt

Was bedeutet das für Websitebetreiber?

Die neuen Google Funktionen sind nicht automatisch im Analytics Code-snippet enthalten sondern müssen vom Websitebetreiber integriert werden. Die Funktion heißt AnonymizeIP und schneidet die letze Stelle der IP Adresse des Besuchers ab. Somit ist eine eindeutige personenbezogene Zurodnung nicht mehr möglich. Damit aber nicht genug! Zusätzlich muß eine Datenschutzerklärung und die Möglichkeit des Widerspruchs auf der Website vorhanden sein. Technisch wird diese Möglichkeit durch einen Link auf ein Browser Add-On geschaffen. Dieses Add On ermöglicht im Browser die Deaktivierung der Google Analytics Datenerfassung.
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Donnerstag, November 4th, 2010 Allgemein, Web Analyse 1 Kommentar

Webanalyse: Piwik, eine kostenlose Google Analytics Alternative

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Zugegeben, Google Analytics ist auch kostenlos. In letzer Zeit wurde die Datenschutzdiskussion bzgl. der Google Analytics Datenerfassung immer lauter [2]. Hier soll es unter anderem auch um die “aktive” Ablehung (Opt Out) des Website Besuchers zur Datenerfassung gehen. Eine erste Maßnahme sollte der Hinweis auf Google Analytics im Impressum bzw. der Datenschutzerklärung auf der eigenen Website sein. Dennoch könnte das nicht vor Abmahnungen schützen! [3]
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Montag, Januar 4th, 2010 Allgemein, Web Analyse Keine Kommentare

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Andreas Kempf, Web-aktiv
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